- Gültigkeit
- Der Willkommenspass ist vom Ausstellungsdatum an 1 Jahr gültig. Er kann für beliebig viele Eintritte zu den Veranstaltungen der Partner des Projektes benützt werden.
- Der Willkommenspass ist ausschliesslich für Veranstaltungen gültig, die im Saisonprogramm der kulturellen Institutionen aufgeführt sind. Ausgenommen sind Aufführungen anderer Veranstalter oder solche ausserhalb der Saison, welche nicht durch die örtliche künstlerische Leitung organisiert sind.
- Der Willkommenspass ist namentlich und nicht übertragbar. Er ist nur zusammen mit einem gültigen offiziellen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerschein) gültig.
- Zutritt
- Die Eintrittskarte zu einer kulturellen Veranstaltung kann reserviert oder direkt am Schalter bezogen werden, soweit noch Plätze verfügbar sind. Siehe Legende ¡l
- Bei der Reservation müssen Sie erwähnen, dass Sie einen Willkommenspass besitzen.
- Die Kontrolle des Willkommenspasses und des Identitätsausweises erfolgt beim Eingang zur Partnereinrichtung.
- Vorbehalte
- Die Städte Sitten und Siders behalten sich das Recht vor die Bestellung des Kunden zu verweigern und den Willkommenspass ohne Angabe von Gründen, in jedem Fall aber bei Missbrauch, Missbrauchsvermutung oder Verwendung eines ungültigen Passes zu sperren.
- Bei Missbrauch (z. B bei Weitergabe des Passes an eine Drittperson), wird der Pass sofort annulliert.
- Datenschutz und Weitergabe der Daten
- Die Städte Sitten und Siders stellen die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sicher und treffen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
- Für alle Fragen oder bei Verlust des Passes kontaktieren Sie bitte:
Ville de Sion/Stadt Sitten
Office de l’intégration/Integrationsbüro
integration@sion.ch
027 324 15 41
Ville de Sierre/Stadt Siders
Service culture, sport et intégration
027 452 02 31